Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen

 

Für die Lieferung von Waren gelten die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Annahme von Aufträgen des Kunden erfolgt zu diesen Bedingungen und kann nicht durch Einkaufsbedingungen des Kunden abgeändert werden.

 

1. COPYRIGHT - Alle von der Firma vertriebenen Waren unterliegen dem Urheberrecht, wie auf jedem Artikel angegeben, und diese Urheberrechte können nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verlags oder des jeweiligen Urheberrechtsinhabers übertragen werden.

 

2. NET BOOK AGREEMENT 1957 - Wenn ein Verlag angibt, dass ein Buch netto ist, dann wird dieses Buch unter dem Net Book Agreement 1957 zwischen der Verlagsvereinigung und mehreren Verlagsfirmen geliefert. Die aktuellen Standard-Verkaufsbedingungen, die von der Publisher's Association unter dem Restricted Trade Practices Act 1976 in der jeweils gültigen Fassung registriert wurden, gelten für Bücher, die unter dem Net Book Agreement 1957 verkauft werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den besagten aktuellen Standard-Verkaufsbedingungen und diesen Bedingungen haben diese Bedingungen Vorrang.

 

3. VERÖFFENTLICHUNGSDATUM - Bücher dürfen nicht vor dem vom Verlag angegebenen Veröffentlichungsdatum ausgestellt oder an die Öffentlichkeit verkauft werden. Bei Lieferung von Büchern vor dem Erscheinungstermin wird in den Rechnungsunterlagen das avisierte Erscheinungsdatum angegeben.

 

4. TRANSPORT- UND VERSANDKOSTEN - SOLM berechnet keine festen Porto- oder Versandkosten. Wenn Sie einen Beitrag zu den Transport- und Versandkosten leisten wollen, unterstützen Sie den Dienst von 'Servants of the Lord Ministries' und können diesen einfach zum Rechnungsbetrag hinzufügen. Dies gilt für alle Bestellungen. Bei allen Bestellungen außerhalb Großbritanniens würden wir uns über einen Beitrag von 20% über den in Großbritannien berechneten Preisen freuen. Artikel, die an internationale Kunden verschickt werden, werden auf dem Landweg als bedruckte Papiere verschickt. Der Kunde ist für einen schnelleren Postweg verantwortlich. Beratung zu Versand-/Luftfrachtrouten ist auf Anfrage erhältlich.

 

5. RÜCKGABEN - Rücksendungen werden nur nach vorheriger Genehmigung durch den SOLM-Kundendienst akzeptiert. Bitte rufen Sie unsere Service-Hotline an, um eine Retourennummer zu erhalten (sowohl für UK- als auch für Export-Konten). Ansprüche auf Gutschrift oder Rücksendung werden nur unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer berücksichtigt. Genehmigte Rücksendungen aufgrund von beschädigter Ware oder eines Bearbeitungsfehlers unsererseits werden sofort gutgeschrieben, sofern die Rechnungsnummer angegeben wird. Genehmigte Retouren aus anderen Gründen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungswertes belegt. Sie müssen sauber, frei von buchhändlerischen Markierungen oder Etiketten sein und sich nach alleiniger Meinung des Unternehmens in einem für den Wiederverkauf geeigneten Zustand befinden. Außerdem müssen sie in der aktuellen SOLM-Lagerliste zum aktuellen Preis aufgeführt sein. Eingehende Artikel, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden dem Kunden nicht gutgeschrieben und werden bei SOLM 14 Tage lang aufbewahrt, nachdem der Kunde darüber informiert wurde, dass eine Gutschrift nicht möglich ist. Auf Wunsch werden sie an den Kunden zurückgesandt, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungswertes der zurückgesandten Ware zuzüglich der Transportkosten erhoben wird. Beschädigte Waren, die der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gutschrift beim Kunden reklamiert, werden von SOLM entsorgt. Nicht autorisierte Rücksendungen werden an den Kunden zurückgesandt.

 

6. STORNIERUNG - Die Stornierung einer Bestellung durch den Kunden kann nicht akzeptiert oder die Ware zur Gutschrift zurückgegeben werden, es sei denn, das Unternehmen hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Wird eine solche Stornierung vereinbart, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden den Betrag der entstandenen Verluste oder Kosten oder des verwendeten Materials sowie einen angemessenen Zuschlag für Gemeinkosten und entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

 

7. REKLAMATIONEN - Reklamationen wegen Schäden oder Fehlmengen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren an den Spediteur und den Absender gemeldet werden, wobei innerhalb der gleichen Frist eine Kopie an das Unternehmen geschickt wird. Reklamationen wegen Nichtlieferung müssen dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder im Falle der Nichtlieferung der Rechnung innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der ursprünglichen Bestellung schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen, die außerhalb dieser Frist mitgeteilt werden, werden in keinem Fall berücksichtigt.

 

8. PREISE - Der Kunde erkennt an, dass der Verlag und das Unternehmen das Recht haben, Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Die Waren werden auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Preises berechnet. Für jeden besonderen Wunsch des Kunden, die Waren auf einem anderen Weg als dem üblichen zu liefern, wird eine zusätzliche Gebühr zur Deckung der zusätzlichen Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

 

9. ERMÄSSIGUNGEN - Alle Kunden, die nachweisen können, dass sie als Einzelhandelsgeschäfte qualifiziert sind, erhalten volle Handelsrabatte. Wenn das Unternehmen als Vertriebspartner für einen Verlag agiert, werden die Waren zu dem vom Verlag mit dem Kunden vereinbarten Rabattsatz in Rechnung gestellt.

 

10. ZAHLUNGEN

10.1 Kunden aus Großbritannien und der Europäischen Union - Zahlungen von Einzelhändlern in Großbritannien und der Europäischen Union sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten, es sei denn, es wurden andere Bedingungen vereinbart. Auf Rechnungen aus Großbritannien und der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz berechnet. (Im Allgemeinen wird die Mehrwertsteuer auf Aufkleber, Geschenke, Kassetten, Compact Discs, Videos und andere Nicht-Buchartikel erhoben). SOLM behält sich das Recht vor, auf überfällige Beträge eine Gebühr in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz ihrer Bank zu erheben. Bei größeren Bestellungen innerhalb Großbritanniens oder Bestellungen innerhalb Europas kann eine Vorauszahlung erforderlich sein.

10.2 Internationale Kunden - Die Zahlung von Einzelhändlern in Europa, dem Mittleren Osten und Nordamerika, die nicht der EU angehören, ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten; für den Rest der Welt gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen, sofern keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. SOLM behält sich das Recht vor, bei Überschreitung des Zahlungsziels Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank zu berechnen. Bei Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

10.3 Alle Kosten, die bei der Eintreibung überfälliger Forderungen entstehen, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, gehen zu Lasten des Kunden.

10.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen und/oder weitere Lieferungen zurückzuhalten, wenn fällige Beträge überfällig sind, gegen diese Lieferbedingungen verstoßen wird oder ein anderer Grund vorliegt, der nach dem Ermessen des Unternehmens eine solche Maßnahme rechtfertigt.

 

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

1) Scheck zahlbar an: SOLM Inc. und per Post an: SOLM, 2 William Road, Stapleford, Nottingham NG9 8ES
2) Bargeld/Scheck: Eingezahlt bei einer beliebigen Loyds Bank unter der Bankleitzahl 30-12-04 Kontonummer 01038944
3) Paypal: Senden Sie die Zahlung an keith.jenkins@solm.org.
4) Ausländische Kunden haben die Möglichkeit, direkt auf unser Bankkonto zu einzuzahlen. IBAN: GB38 LOYD 3012 0401 0389 44 BIC: LOYDGB21420

Bitte die Auftrags-Nr. oder Rechnungs-Nr. bei Zahlungen angeben.

 

11. EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Die Waren befinden sich ab der Lieferung auf Risiko des Kunden.

11.2 Trotz erfolgter Lieferung geht das Eigentum an den Waren erst dann auf die Firma über, wenn der Kunde den Preis zuzüglich Mehrwertsteuer vollständig bezahlt hat und keine weiteren Beträge vom Kunden an die Firma zu zahlen sind.

11.3 Bis das Eigentum an den Waren gemäß Klausel 2 auf den Kunden übergeht, hält der Kunde die Waren und jede von ihnen treuhänderisch als Verwahrer für das Unternehmen. Der Kunde hat die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren zu lagern und so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind.

11.4 Ungeachtet dessen, dass die Waren (oder Teile davon) im Eigentum des Unternehmens verbleiben, kann der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zum vollen Marktwert für Rechnung des Unternehmens verkaufen oder verwenden. Ein solcher Verkauf oder Handel ist ein Verkauf oder eine Nutzung des Eigentums der Firma durch den Kunden im eigenen Namen und der Kunde handelt als Auftraggeber, wenn er solche Verkäufe oder Geschäfte tätigt. Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf das Unternehmen wird der gesamte Erlös aus dem Verkauf oder dem sonstigen Handel mit den Waren treuhänderisch für das Unternehmen verwahrt und darf nicht mit anderen Geldern vermischt oder auf ein überzogenes Bankkonto eingezahlt werden und muss zu jedem Zeitpunkt als Geld des Unternehmens identifizierbar sein.

11.5 Das Unternehmen ist berechtigt, den Preis (zuzüglich Mehrwertsteuer) zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf das Unternehmen übergegangen ist.

11.6 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf das Unternehmen übergeht, hat der Kunde auf Verlangen diejenigen Waren zu liefern, die noch nicht aufgegeben oder an das Unternehmen weiterverkauft wurden. Unterlässt der Kunde dies, kann das Unternehmen alle Räumlichkeiten betreten, die dem Kunden gehören, von ihm bewohnt oder kontrolliert werden und in denen sich die Waren befinden, und die Waren zurücknehmen. Mit der Stellung eines solchen Antrags erlöschen die Rechte des Kunden gemäß Klausel 4.

11.7 Der Kunde darf die Waren, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden, weder verpfänden noch in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld belasten. Unbeschadet der sonstigen Rechte der Firma werden, falls der Kunde dies tut, alle Beträge, die der Kunde der Firma schuldet, sofort fällig und zahlbar.

11.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf das Unternehmen übergeht, zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens gegen alle Risiken zu versichern und versichert zu halten, und muss auf Verlangen des Unternehmens eine Kopie der Versicherungspolice vorlegen. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Unternehmens werden, wenn der Kunde dies nicht tut, alle Beträge, die der Kunde dem Unternehmen schuldet, sofort fällig und zahlbar.

11.9 Der Kunde muss unverzüglich die vorgeschriebenen Angaben zu diesem Vertrag gemäß dem Companies Act 1985 Part XII in seiner geänderten Fassung an das Register übermitteln. Unbeschadet der sonstigen Rechte der Firma werden, wenn der Kunde dies nicht tut, alle Beträge, die der Kunde der Firma schuldet, sofort fällig und zahlbar.

11.10 Die Waren gehen ab der Lieferung auf das Risiko des Kunden über.

 

12. RECHTE - Wenn ein Verlag Bereiche angibt, in die Waren nicht verkauft werden dürfen, wird sich das Unternehmen bemühen, diese Einschränkungen zu beachten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass Käufe bei der Firma nicht gegen die Beschränkungen des Verlags verstoßen.

 

13. HAFTUNG DES UNTERNEHMENS - Das Unternehmen haftet nicht für Verluste jeglicher Art, die dem Kunden durch Nichtlieferung, verspätete Lieferung, Beschädigung oder Verlust der Waren aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Verlages oder aus anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Feuer, Überschwemmung, Unfall, Streiks, Unruhen, Krieg, Aussperrung, Handelsstreitigkeiten, Handlungen oder Beschränkungen der Regierung. Der Kunde erkennt an, dass in den Fällen, in denen das Unternehmen nur als Vertriebshändler für den Verlag handelt, das Unternehmen keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für den literarischen Inhalt und/oder die Marktfähigkeit der Waren übernimmt.

 

14. RIDER

14.1 Diese Vereinbarung endet unverzüglich, wenn ein Auftrag erteilt oder ein wirksamer Beschluss zur Auflösung des Unternehmens oder des Kunden gefasst wird oder einer der beiden Vorgenannten nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne von Abschnitt 518 des Companies Act 1985 zu begleichen, oder einen Vergleich mit den Gläubigern schließt.

14.2 Das Unternehmen kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich gegenüber dem Kunden kündigen.

14.3 Die Beendigung dieses Vertrages berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor dieser Beendigung entstanden sind.

 

15. RECHT - Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von England und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

 

DEFINITIONEN

"Das Unternehmen" bedeutet Servants of the Lord Ministries Inc (UK). - "Kunde" ist eine Person, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Lieferung von Waren des Unternehmens entweder als Auftraggeber oder als Vertreter eines Verlegers im Rahmen eines Kaufvertrags für die Waren abschließt. - "Herausgeber" ist der Herausgeber oder Lieferant der Waren. - "Waren" sind die Artikel, die das Unternehmen zum Verkauf anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bücher, Druckbögen, Druckkarten, Zeitschriften, Magnetbänder, Computerbänder, Schallplatten, Compact Discs, Verkaufshilfen und Geschenkartikel. - "Erscheinungsdatum" ist das Datum, das der Verlag als ersten Tag festlegt, an dem das Produkt an die Öffentlichkeit verkauft werden darf.

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